Antrag

 

der Fraktion der FDP

 

 

Mehr Berlin, weniger Staat (38)

Private ins Vermessungswesen

 

 

 

Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:

 

1.

Gesetz

zur Änderung des Gesetzes

über das Vermessungswesen in Berlin

(VermÄndG Bln)

Vom …

 

Artikel I

 

Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Vermessungswesen in Berlin (VermG Bln) in der Fassung vom 19. Januar 1996 wird wie folgt geändert:

 

a)        § 2 wird wie folgt geändert:

 

aa)   Absatz 2 erhält folgende Fassung:

 

„(2) Die Erfüllung der Aufgaben nach § 1 erfolgt unter Aufsicht die zuständigen Behörden durch von ihr oder Dritte beauftragte Vermessungsingenieure. Eine öffentliche Bestellung von Vermessungsingenieuren findet nicht mehr statt.“

 

bb)  Absatz 3 wird aufgehoben.

 

b)       Die §§ 3, 9 Nr. 4, 13, 24 Nr. 4 bis 6 und 25 Abs. 1 werden aufgehoben.

 

Artikel II

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.

 


 


2.       Der Senat wird aufgefordert, durch Verwaltungsvorschrift Voraussetzungen und Verfahren für die Beauftragung von Vermessungsingenieuren seitens Berlin zu bestimmen.

 

 

Begründung:

 

Die vorliegende Gesetzesnovelle dient in erster Linie der verstärkten Marktöffnung des Vermessungswesens. Insbesondere soll die „öffentliche Be­stellung“ von Vermessungsingenieuren abgeschafft werden. Es ist nicht einzusehen, dass „einfach“ diplomierte Vermessungsingenieure Vermessungsleistungen nicht genau so gut erbringen können, wie ihre „öffentlich bestellten“ Berufskollegen.
Es handelt sich hier um zunftartige Regelungen, die eindeutig auf Marktzugangsbeschränkungen abzielen. Nicht den Ausleseprozessen des Marktes wird vertraut, sondern vor behördlichen Prüfungsausschüssen erbrachte „Qualifikationsnachweise“.

 

Die in § 9 Nr. 4 und 13 geregelte Erstellung von Landeskartenwerken und Sonderkarten hat ganz eindeutig wirtschaftliche Tätigkeiten zum Gegen­stand, die nicht in den Aufgabenbereich der öffentlichen Verwaltung fallen (sollten).

 

Die in § 24 Nr. 4 bis 6 und § 25 Absatz 1 enthaltenen Vermessungsaufgaben beinhalten zum Teil Aufgabendoppelungen und sind daher entbehrlich.

 

Berlin, den 17. Juni 2003

 

Dr. Lindner   v. Lüdeke   Schmidt

und die übrigen Mitglieder der Fraktion der FDP