Antrag
der Fraktion der FDP
Mehr Berlin, weniger Staat (38)
Private ins Vermessungswesen
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
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1. |
Gesetzzur Änderung des Gesetzes über das Vermessungswesen
in Berlin (VermÄndG Bln) Vom … Artikel I Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das
Vermessungswesen in Berlin (VermG Bln) in der Fassung vom 19. Januar
1996 wird wie folgt geändert: a)
§ 2 wird wie folgt geändert: aa) Absatz 2 erhält folgende Fassung: „(2) Die Erfüllung der Aufgaben nach § 1 erfolgt unter Aufsicht die zuständigen Behörden durch von ihr oder Dritte beauftragte Vermessungsingenieure. Eine öffentliche Bestellung von Vermessungsingenieuren findet nicht mehr statt.“ bb) Absatz 3 wird aufgehoben. b)
Die §§ 3, 9 Nr. 4, 13, 24 Nr. 4 bis 6 und 25 Abs. 1 werden aufgehoben. Artikel II Dieses Gesetz tritt am
Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft. |
2.
Der
Senat wird aufgefordert, durch Verwaltungsvorschrift Voraussetzungen und
Verfahren für die Beauftragung von Vermessungsingenieuren seitens Berlin zu
bestimmen.
Begründung:
Die vorliegende Gesetzesnovelle dient in erster
Linie der verstärkten Marktöffnung des Vermessungswesens. Insbesondere soll die
„öffentliche Bestellung“ von Vermessungsingenieuren abgeschafft werden. Es ist
nicht einzusehen, dass „einfach“ diplomierte Vermessungsingenieure Vermessungsleistungen
nicht genau so gut erbringen können, wie
ihre „öffentlich bestellten“ Berufskollegen.
Es handelt sich hier um zunftartige Regelungen, die eindeutig auf
Marktzugangsbeschränkungen abzielen. Nicht den Ausleseprozessen des Marktes
wird vertraut, sondern vor behördlichen Prüfungsausschüssen erbrachte
„Qualifikationsnachweise“.
Die in § 9 Nr. 4 und 13 geregelte Erstellung von Landeskartenwerken und Sonderkarten hat ganz eindeutig wirtschaftliche Tätigkeiten zum Gegenstand, die nicht in den Aufgabenbereich der öffentlichen Verwaltung fallen (sollten).
Die in § 24
Nr. 4 bis 6 und § 25 Absatz 1 enthaltenen Vermessungsaufgaben beinhalten zum
Teil Aufgabendoppelungen und sind daher entbehrlich.
Berlin, den 17. Juni 2003
Dr. Lindner v. Lüdeke Schmidt
und die übrigen Mitglieder
der Fraktion der FDP